AGB/TEILNAHMEBEDINGUNGEN
27. Berliner Umwelt- und Weihnachtsmarkt in der Sophienstraße, 10178 Berlin
1. Zeitraum
a) Der Umwelt- und Weihnachtsmarkt findet an den folgenden Adventswochenenden statt:
Sa. 30.11.2024 / So. 01.12.2024
Sa. 07.12.2024 / So. 08.12.2024
Sa. 14.12.2024 / So. 15.12.2024
Sa. 21.12.2024 / So. 22.12.2024
Marktzeiten:
Samstags von 12.00 bis 20.00 Uhr und Sonntags von 11 bis 19 Uhr.
Das Anmeldeformular können Sie hier als PDF-Dokument abrufen und ausdrucken:
2. Teilnehmergebühren/ – und Zahlungsvereinbarungen
a) Die Standmiete für einen Stand beinhaltet:
– die Standfläche (3m breit, 2m tief),
– einen Mietstand aus Holz (3m breit, 2m tief)
– Stromverbrauch von bis zu 1 kW/h pro Tag
Die Standmiete beträgt somit für:
Künstlerware*
EUR 131,50 netto/Tag
EUR 1.052,00 netto für 4x Wochenenden
zzgl. EU 25,00 netto einmaliger Umweltbeitrag
EUR 1.077,00 netto gesamt
EUR 1.281,63 brutto (inkl. 19% MwSt)
Händlerware
EUR 152,50 netto/Tag
EUR 1.220,00 netto für 4x Wochenenden
zzgl. EUR 28,00 netto einmaliger Umweltbeitrag
EUR 1.248,00 netto gesamt
EUR 1.485,12 brutto (inkl. 19% MwSt)
Gastronomen
EUR 225,50 netto/Tag
EUR 1.804,00 netto für 4x Wochenenden
zzgl. EUR 39,00 netto Umweltbeitrag +
zzgl. 1x Wasserprobe EUR 65,00 *(siehe Pkt.4 Trinkwasserverordnung 1. u. 2.)
EUR 1.908,00 netto gesamt
EUR 2.270,52 brutto (inkl. 19% MwSt)
a)*Der Tarif gilt nur für Künstler, die die ausgestellte Ware selbst anfertigen. Sobald der Anmelder nicht der Hersteller der Künstlerware selbst ist, handelt es sich dabei um Handelsware und damit um die Mietkategorie „Händlerware“.
Wenn sich Teilnehmer mit einem Mischstand (Künstler- und Händlerware) bewerben, so wird die nächst-höhere Kategorie Händlerware zur Anwendung gebracht. Das gilt auch, wenn nur ein einziges Produkt der Kategorie Händlerware in die Verkaufspalette aufgenommen wird.
Die Eingruppierung erfolgt nur durch den Veranstalter!
Bei Buchungen von einzelnen Wochenenden können wir nicht immer gewährleisten, dass ähnliche oder gleiche Warengruppen/Produkte im direkt daneben platzierten Stand angeboten werden.
b) Bewerbung und Anmeldung – Newsletter-Versanddienst
Wenn Sie bereits am Umwelt- und Weihnachtsmarkt teilgenommen haben können Sie sich direkt mit dem angefügten Anmeldeformular anmelden und vermerken wann Sie zuletzt teilgenommen haben.
Alle neuen Teilnehmer werden gebeten, sich für die Teilnahme zu bewerben und schriftlich ihre Produkte mit Bildern per Post oder E-Mail vorzustellen. Erst danach können Sie sich zum Weihnachtsmarkt anmelden.
Für den E-Mail-Dialog mit unseren Händlern/Teilnehmern verwenden wir den Newsletter-Versanddienst Sendinblue. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu.
Sie können sich jederzeit von der Liste abmelden, wir raten Ihnen aber während des Jahres Ihrer Teilnahme diesen Service zu nutzen, weil hier wichtige Informationen an Sie weitergeleitet werden und uns die Kommunikation mit Ihnen enorm erleichtert.
Im Gegensatz zu US-amerikanischen Software-Anbietern, hat unser Newsletter-Versanddienst Sendinblue seinen Serverstandort in Deutschland – gespeicherte Nutzerdaten fallen also unter europäisches und deutsches Datenschutzrecht.
c) Anzahlung
Sobald Sie von Events-Ralf Bielefeldt die Rechnung erhalten haben, leisten Sie bitte eine Anzahlung gemäß dem Anzahlungsbetrag der auf der Rechnung steht. (dies sind ca. 30% der Gesamtmiete).
Nach Versand der Rechnung reservieren wir Ihnen für 14 Tage den angemeldeten Stand. Ist die Anzahlung bis dahin nicht eingegangen, stornieren wir kostenpflichtig Ihre Anmeldung zu den unter „d)“ genannten Bedingungen.
d) Stornierung/Absage
Sobald Ihre Anmeldung unterschrieben bei uns eingegangen ist (per Post, Fax, oder EMail), gilt diese als verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag (siehe auch folg. Absatz) entstehen folgende Stornogebühren:
Bis zum 100. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.
ab 99. bis 80. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 35% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 79. bis 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 59. bis 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 44. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 6. bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,
Für die Berechnung gilt der Eingangstag der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
e) (Corona) Gezahlte Standmieten bei Absage, z.B. durch Behörden
Bei einer pandemiebedingten Absage durch die Behörden behalten wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 59,90 EUR netto ein. Den restlichen Betrag der gezahlten Standmieten erstatten wir Ihnen komplett zurück.
Hierzu bitten wir Sie uns einen „Antrag auf Rückerstattung“ einzureichen. Den Antrag werden wir auf unserer Website zum Download bereitstellen.
Anträge auf Rückerstattungen die nach dem 28. Februar des darauffolgenden Jahres gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden! Bitte beachten Sie: dies gilt nur für Neu-Anmeldungen aus dem Jahr 2021!
f) Restzahlung
Bitte zahlen Sie den Restbetrag bis spätestens 01.10.2024 an:
Bankhaus: Berliner Sparkasse
Kontoinhaber/Empfänger: Ralf Bielefeldt
IBAN: DE 44 1005 0000 0190 4935 85
BIC: BELADEBEXXX
Bitte geben Sie immer als Verwendungszweck an: Kundennummer und Rechnungsnummer
Nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung können Sie Ihren Stand beziehen.
Ist der komplette Rechnungsbetrag nicht bis zum 01.10.2024 auf dem o. g. Konto eingegangen so wird der Stand neu vergeben! Eine Nichtbezahlung bis zu diesem Zeitpunkt gilt als Stornierung, auch wenn Sie bereits angezahlt haben. Die entsprechenden Stornierungskosten werden laut d) Stornierung fällig. Bitte beachten Sie dabei die Laufzeiten von Überweisungen.
Um durch Zahlungsausfall entstehende neue Standkapazitäten noch vermarkten zu können, ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf notwendig. Daraus resultiert diese 6-wöchige Frist zur Restbezahlung vor Veranstaltungsbeginn. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
Bei Anmeldungen nach dem 01.10.2024 bitten wir Sie, den Rechnungsbetrag direkt nach Eingang in voller Höhe zu bezahlen, vielen Dank!
3. Strom
Bitte benutzen Sie, LED-Strahler und/oder Spar-Lampen! Elektroheizgeräte sind nicht erlaubt!
a) Jeder Teilnehmer/Mieter erhält einen Stromanschluss bis maximal 1 kW/h pro Tag.
b) Bitte stellen Sie sicher, dass an allen Geräten bzw. Lampen, Lichterketten etc. die technischen Leistungsmerkmale deutlich sichtbar sind. Da es immer wieder zu Stromausfällen während des Marktes kommt, werden einzelne Stände bezüglich der Einhaltung der hier genannten technischen Vorraussetzungen kontrolliert.
c) Die Bestimmungen bei der Verwendung von elektronischen Verbrauchseinrichtungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) sind zu beachten und einzuhalten.
d) Bitte füllen sie das Extraformular für Strom aus, wenn Sie mehr als 1 kW/h Strombedarf anmelden möchten.
e) Bringen Sie für die Beleuchtung des Standes mehrere Verlängerungskabel sowie Lichterketten oder Lampen mit.
f) Bitte bringen Sie eine wasserdichte und mit Ihrem Namen beschriftete 25-50 m-Kabeltrommel mit.
g) Bitte sorgen Sie dafür, dass die Kabeltrommel komplett abgewickelt wird, um Überhitzung und Kurzschluss zu vermeiden.
h) Stellt unser Marktpersonal fest, dass mehr als 1 kW/h Strom durch entsprechenden nicht angemeldeten Einsatz von Geräten, Beleuchtungszubehör etc. an einem Stand verbraucht wird, berechnen wir rückwirkend ab dem 1. Markttag einen Aufschlag (entsprechend der jeweils geltenden Strompreise zum Zeitpunkt der Marktbeginns). Die Berechnung erfolgt in jedem Fall, auch wenn der Standbetreiber uns mitteilt, dass das Gerät, Beleuchtung etc. unbenutzt da steht. Die Pauschale ist sofort, mit Rechnungsstellung in bar zu entrichten. Bitte richten Sie es daher besser so ein, Mehrbedarf von vorn herein mit dem Stromformular anzumelden.
4. Allgemeine Marktregeln – Gefahrenverhütung und Brandschutz
a) Der Charakter eines Umwelt- und Weihnachtsmarktes ist in jeder Hinsicht zu wahren!
b) Offene Feuer, Gasheizungen und gasbetriebene Koch-, Brat- und Backgeräte sind im Bereich des gesamten Marktgeländes ohne schriftliche Anmeldung verboten. Ausnahmen können von der Marktleitung, z.B.: für Stände mit einem gastronomischen Angebot, genehmigt werden.
c) Zur Bekämpfung von Bränden in Fritteusen bis zu 50 l Füllmenge ist ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklasse F (Fettbrand-Feuerlöscher) mit 6 l Löschmittelmenge gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzuhalten. Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind mit einer automatischen Löschanlage auszustatten; dies gilt auch, wenn mehrere nebeneinander aufgestellte Einzelgeräte die Fettgesamtmenge von 50 l überschreiten und mit einer Brandübertragung zwischen den Fritteusen gerechnet werden muss.
d) Bei jedem Imbissstand ist jeweils ein geeigneter Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder DIN 14406 gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzuhalten (Löschmittelmenge mindestens 6 kg bzw. 6 l). Es wird empfohlen Wasser- oder Schaumlöscher zu verwenden.
e) ACHTUNG GASTRONOMEN: Sind die o.g. Feuerlöscher nicht am Stand verfügbar, so ist der Veranstalter berechtigt: die Inbetriebnahme zu untersagen, oder den Betrieb sofort einstellen zu lassen!
f) Zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und nach 22 Uhr ist das Abspielen jeglicher Musik gemäß den Vorgaben des Umweltamtes untersagt. Bitte spielen Sie keine Musik beim Auf- und Abbau des Marktes, damit Anwohner nicht gestört werden.
g) Folgende Artikel bleiben ausschließlich dem Veranstalter zum Verkauf vorbehalten: Alkohol und alkoholische Getränke, alle alkoholischen Mixgetränke von Glühwein bis Punsch etc. (Definition Punsch: Säfte, Tees etc. mit alkoholischen Zusätzen)
Bitte beachten: Jeder Aussteller ist eigenverantwortlich für seinen Stand und für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften – Hygienemaßnahmen und den aktuellen Infektionsschutzverordnungen des Bundes und der Länder.
- des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches
- die technischen Regeln “Flüssiggas” (TRG 208)
- die Bestimmungen bei der Verwendung von elektronischen Verbrauchseinrichtungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE)
- der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung
- der Lebensmittelhygiene- Verordnung
- der Fleischhygiene- und Hackfleisch- Verordnung
- der Verpackungsverordnung
- des Infektionsschutzgesetzes
- der Verordnung über die gesetzlichen Handelsklassen
- der Preisangabenverordnung
- des Eichgesetzes
- des Baurechts
- des Landesimmissionsschutzgesetzes
- der Unfallverhütung
- der sonstigen Regelungen des Gesundheits- und Umweltschutzes zu beachten.
h) Trinkwasserverordnung: Gastronomen haben einen Nachweis, gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung für die Untersuchungen des Wassers zu erbringen, welches an der angegebenen Entnahmestelle des Veranstalters entnommen wird und in den vor Ort genutzten Wasserbehältern/Kanistern eingefüllt worden ist. Die Entnahmestelle von Trinkwasser befindet sich in der Sophienstraße 19, in der Küche des Sophienhof. Das Merkblatt für Wasser aus Kanister finden Sie hier.
i) **Die Entnahme der Trinkwasser Proben wird von einem externen Dienstleister/Hygieneinstitut durchgeführt, welches vom Veranstalter beauftragt und koordiniert wird. Die Kosten für die erste Wasserprobe sind bereits in der Standmiete enthalten. Bei Beanstandungen wird vom Veranstalter unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informiert und eine weitere Probennahme wird angeordnet, dies ist mit weiteren Kosten verbunden (neue Anfahrt und erneute Probennahme), diese Kosten werden zusätzlich vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Es dürfen ausschließlich die Entnahmestellen für Wasser benutzt werden, welche vom Veranstalter angegeben sind.
j) Bitte bringen Sie Ihren Namen, Firmennamen und Adresse gut sichtbar am Stand an.
Die Teilnehmer/Händler sind für die vorgenannten und den folgenden Regeln und Vorschriften deren Erfüllung und deren Einhaltung allein verantwortlich. Der Händler versichert mit seiner Teilnahme und/oder Anmeldung (Anmeldungsformular) ausdrücklich, diese Vorschriften zu kennen, diese zu erfüllen und diese stets im Marktgeschehen zu beachten.
5. Haftung
a) Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Veranstaltung durch folgende Ereignisse: höhere Gewalt (extreme Witterungseinflüsse wie starker Wind, Stürme, Schneefall, etc.) und vom Veranstalter nicht beeinflussbare Ereignisse wie Demonstrationen, behördliche, gerichtliche Untersagungen, die Verlegung des Markts an einen anderen Ort, polizeiliche Absperrungen, Baustellen, Vandalismus, verspäteter Aufbau der Stände und damit Beginn des Marktes durch Verzögerungen beim Abschleppen falsch parkender Fahrzeuge seitens Ordnungsamt, Polizei und Abschleppdienst bzw. durch eine erhöhte nicht zu beeinflussende Anzahl falsch parkender Fahrzeuge auf dem Marktgelände, etc…).
b) Der Veranstalter haftet nicht für Verstöße von Dritten, (dies können Besucher, Anwohner oder andere Teilnehmer des Marktes sein), die gegenüber den aktuellen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, Gebote, Verbote oder Maßnahmen seitens der Behörden, nicht befolgen. Folgen hieraus, können sein, das der Markt behördlich untersagt wird, kurzfristig unterbrochen, oder geschlossen wird.
c) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für alle in 5a) aufgeführten Ereignisse und den entstehenden Schäden und Folgeschäden (z.B. Kein Ersatz für Anreise, Kosten für eine Unterkunft, entgangenen Umsatz und Gewinn, zusammengefallene Marktstände, daraus resultierender Umsatzverlust, etc.) Nähere Ausführungen folgend.
d) Die Haftpflicht des Teilnehmers im Rahmen seiner Aktivitäten als Standbetreiber beginnt mit der vom Veranstalter angebotenen Aufbauzeit und endet mit der Räumung des Standes durch den Teilnehmer innerhalb der vorgegebenen Abbauzeit.
e) Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und/oder den Bestand einer solchen oder ähnlichen das gewerbliche Risiko umfassenden Versicherung nachzuweisen. Ohne Haftpflichtversicherungsschutz darf keine Teilnahme erfolgen und jeder Händler verpflichtet sich, den etwaigen Wegfall einer Haftpflichtversicherung sofort der Marktleitung anzuzeigen. Der Markthändler haftet für alle Schäden, die von ihm oder den Personen, die in Zusammenhang mit seinem Geschäftsbetrieb stehen, auf dem Marktplatz verursacht werden. Der Aussteller/Händler/Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil, z.B. bezüglich einer Ansteckungsgefahr mit Viren.
f) Der Veranstalter übernimmt insoweit auch keine Haftung bei einer Absage ohne eine behördliche Anordnung bezüglich einer Forderung für Schadensersatz, wie: Umsatzverlust, entgangener Gewinn, Kosten für Unterkunft, Anreise. Gründe für eine Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter können z.B. sein: Auflagen von Behörden zur Kontaktverfolgung von Personen, Gesundheitsschutzerwägungen der Behörden, oder seitens des Veranstalters, oder aber auch wirtschaftliche oder organisatorische Gründe seitens des Veranstalters.
g) Für sämtliches vom Teilnehmer mitgebrachtes Gut übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
h) Kommt der Weihnachtsmarkt aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande oder wird er durch höhere Gewalt oder durch andere, nicht vom Veranstalter zu vertretende Gründe, siehe a) beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass aufgrund behördlicher Auflagen plötzliche Baustellen am bzw., um den Veranstaltungsort herum entstehen und der vorgesehene Standplatz entfällt.
i) Kommt es durch extreme Witterungsbedingungen wie z.B.: Windböen, Sturm, verharschte Schnee- und Eismassen auf den anliegenden Dächern zur Absage – Beeinträchtigung oder Beendigung des Marktes (z.B. Räumung eines Straßenabschnittes von Ständen aufgrund fallender Eismassen von den Dächern) dann haftet der Veranstalter für keine der Folgeerscheinungen und Maßnahmen, die daraus resultieren. Folgeerscheinungen können z.B. sein: verspäteter Beginn, zeitliche Pausen oder Absage des Marktes, Beendigung oder komplette Versetzung der Stände und eventuell dadurch bedingter Umsatzverlust, etc.
6. ORGANISATORISCHES ZUM ABLAUF 6.1 Bezug der Standplätze
a) Etwa 3 Tage vor Marktbeginn erhalten Sie Ihre persönliche Standnummer per Post, SMS oder E-Mail zugesendet, wenn die Standmiete vollständig bezahlt ist. Diese Nummer gilt in der Regel für alle Adventswochenenden.
b) Nur bei vollständiger Bezahlung kann der Stand jeweils ab Samstag 09:30 Uhr bezogen werden. Wenn der Stand Samstags bis 12:00 Uhr nicht bezogen worden ist, kann er für das komplette Wochenende anderweitig vergeben werden. Bereits gezahlte Standmiete wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
c) Anspruch auf Erhalt eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zur Änderung der Platzvergabe auch nach Mitteilung der Standnummer vor.
d) Die Teilnahme eines Händlers am Markt kann mit sofortiger Wirkung vom Veranstalter widerrufen werden, wenn Artikel zum Verkauf gelangen, die im Vertrag nicht genehmigt sind, die Sortimentsdarbietung nicht dem Charakter eines Umwelt- und Weihnachtsmarktes Rechnung trägt, der Stand an dritte Personen weiter- oder untervermietet wird, der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nicht nachkommt oder gegen die Teilnahmebedingungen bzw. sonstige einschlägigen Vorschriften der Marktleitung bzw. des Marktpersonals verstoßen wird. Vorher gezahlte Standmiete wird nicht zurück erstattet!
6.2 Aufbau
Die Sophienstraße ist eine Einbahnstraße!
Fahren Sie bitte NUR aus Richtung Rosenthaler Str. in die Sophienstraße hinein und NICHT aus Richtung der Großen Hamburger Straße.
a) Jeder Teilnehmer kann seinen Stand Samstags frühestens ab 09:30 Uhr beziehen. Offizieller Marktbeginn ist um 12:00 Uhr.
b) Der Mieter verpflichtet sich, pünktlich zu erscheinen. Die Ein- und Ausfahrtzeiten sind unbedingt einzuhalten. Verspätetes Erscheinen hindert den Mieter an der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände. Der Mieter darf seinen Stand erst nach Beendigung des jeweiligen Veranstaltungstages abbauen und / oder schließen. Einzige Ausnahmen: höhere Gewalt, behördliche Anordnung und Unwetterwarnungen.
c) Die Waren sollten möglichst ohne Auto angeliefert werden. Falls doch nötig, bitten wir die Fahrzeuge zügig zu entladen. Bitte vermeiden Sie Standzeiten von mehr als 15 Minuten. Längeres Parken während der Aufbauzeit ist verboten.
d) 30 Minuten vor Marktbeginn müssen sämtliche Fahrzeuge aus der Straße entfernt sein.
e) Die in den Lauf hineinragenden Seitenteile des Standes dürfen nicht mit Ware oder Dekoration behängt werden, so dass ein freier Durchgang möglich bleibt.
f) Das Hineinstellen von Ware in den Lauf ist nicht zulässig.
g) Das eigenmächtige Umstellen oder Vergrößern (z.B. durch Beistelltische) des Standes ist nicht gestattet.
h) Wir bitten jeden Teilnehmer gut sichtbar ein Schild mit seiner Adresse und Telefonnummer anzubringen und seinen Stand weihnachtlich zu dekorieren.
6.3 Abbau und Müllentsorgung
a) Sonntags ab 19:00 Uhr muss mit dem Abbau begonnen werden. Ein vorzeitiges Abbauen während der Veranstaltungszeit bitten wir zu unterlassen.
b) Der Stand muss Sonntag bis spätestens 20:00 Uhr zum Abbau frei geräumt sein, da der Dienstleister für den Marktständeverleih zügig mit dem Abbau beginnen muss, um die vom Umweltamt vorgegeben Zeiten zur Einhaltung der Nachtruhe gewährleisten zu können.
c) Für die Reinigung seines Standes und der unmittelbaren Umgebung hat der Mieter selbst zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Umverpackungen und Kartons durch Warenlieferung etc. Diese sind eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn durch den Mieter vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
d) Ferner hat der Mieter den Standplatz und die Umgebung während der Veranstaltung von Müll sauber zu halten und nach jeweiliger Schließung aufzuräumen und zu säubern. Sollte der Mieter die Reinigung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen (die Entscheidung obliegt dem Vermieter), so ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Reinigungsentschädigung von bis zu 200.- Euro zzgl. MwSt. je Stand und Tag in Rechnung zu stellen.
e) Für die Abfallbeseitigung von Kleinabfällen kann der Mieter die vom Vermieter bereitgestellten Müllcontainer nutzen. Der Mieter stellt an seinem Platz noch Abfallbehälter auf, für deren Entsorgung er selbst verantwortlich ist.
f) Fette, Öle und sonstiger Sondermüll dürfen weder in die Abfallcontainer noch auf dem Gelände in die Kanalisation entsorgt werden. Für die Entsorgung ist der Betreiber selbst verantwortlich. Jede Art der Schädigung der Umwelt macht schadenersatzpflichtig und führt zur Anzeige.
g) Die Straße ist innerhalb der von Ihnen genutzten Fläche, am Ende des jeweiligen Markttages, besenrein zu überlassen. Bei groben Verstößen (Umweltverschmutzung, etc…) oder wiederholten Vorfällen kann die Teilnahme eines Händlers am Markt mit sofortiger Wirkung vom Veranstalter widerrufen werden, vorher gezahlte Standmiete wird nicht zurück erstattet.
h) Die Marktstände sind am Veranstaltungsende wie im vorgefundenen Zustand, frei von Nägeln, Schrauben, Klebebändern, Deko-Material, oder Risse etc. dem Veranstalter zu übergeben, um Nachberechnungen durch etwaige Beschädigungen zu vermeiden.
i) Wenn Beschädigungen am Marktstand bei Bezug vorliegen, bitte diese sofort am Morgen vor Aufbau der Ware dem Veranstalter melden. Ansonsten wird der Schaden dokumentiert und dem Händler in Rechnung gestellt.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und viel Freude auf dem Weihnachtsmarkt in der Sophienstraße!